BAföG-Forum (allgemeine Fragen)
Bafög Formblatt 8
Von: philu | 16.11.2008 13:33:52
Bafög Formblatt 8
Hallo ihr lieben,
ich hab da mal wieder ein kleines Problem mit meinem Bafög.
Ich habe am 30.10 meinen Bescheid bekommen. Mein Vater muss mir den größten Teil bezahlen. was er natürlich nicht macht.
Ich habe ihm einen Brief geschrieben und habe mich beim Bafögamt informiert was ich noch tun kann.
Die nette Dame meinte ich sollte das Formblatt 8 ausfüllen und eine kopie von meinem Brief(den ich an meinen Vater geschickt habe) dazu legen.
Soweit so gut.
Was ich jetzt nicht verstehe, ich haeb das Formblatt 8 zu ihr geschickt und dachte ich bekomme den
Anteil von meinem Vater nächsten Monat vom bafügamt bezahlt die sich das dann bei meinem
Vater wiederholen. Die Dame meinte aber das mein Vater jetzt einen Termin zu einer Anhörung
bekommt und das ich erst vom Bafögamt das Geld bekomme wenn das gekläört ist.
Das verstehe ich nicht, der Betrag wurde doch vom Bafögamt errechnet. Warum muss das jetzt
nochmal alles geklärt werden
Ich bitte um Hilfe
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ich hab da mal wieder ein kleines Problem mit meinem Bafög.
Ich habe am 30.10 meinen Bescheid bekommen. Mein Vater muss mir den größten Teil bezahlen. was er natürlich nicht macht.
Ich habe ihm einen Brief geschrieben und habe mich beim Bafögamt informiert was ich noch tun kann.
Die nette Dame meinte ich sollte das Formblatt 8 ausfüllen und eine kopie von meinem Brief(den ich an meinen Vater geschickt habe) dazu legen.
Soweit so gut.
Was ich jetzt nicht verstehe, ich haeb das Formblatt 8 zu ihr geschickt und dachte ich bekomme den
Anteil von meinem Vater nächsten Monat vom bafügamt bezahlt die sich das dann bei meinem
Vater wiederholen. Die Dame meinte aber das mein Vater jetzt einen Termin zu einer Anhörung
bekommt und das ich erst vom Bafögamt das Geld bekomme wenn das gekläört ist.
Das verstehe ich nicht, der Betrag wurde doch vom Bafögamt errechnet. Warum muss das jetzt
nochmal alles geklärt werden
Ich bitte um Hilfe
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Von: huba | 16.11.2008 15:41:52
Re: Bafög Formblatt 8
Du solltest Dir mal durchlesen, was beim Vorausleistungsverfahren eigentlich passiert -> http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Und natürlich müssen sie ja den Vater erstmal fragen ob es so ist, wie Du es schilderst und ihn darüber aufklären, welche Konsequenzen das möglicherweise hat. Schließlich könnte es ihm passieren, dass es vor dem Familiengericht landet.
Und natürlich müssen sie ja den Vater erstmal fragen ob es so ist, wie Du es schilderst und ihn darüber aufklären, welche Konsequenzen das möglicherweise hat. Schließlich könnte es ihm passieren, dass es vor dem Familiengericht landet.
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